Unlängst fand in Meuselwitz eine Kampfrichteraus- und fortbildungsmaßnahme statt. Auf Einladung des Landeskampfrichterreferenten des TKV, Mitja Suck, referierte hier Vico Köhler (National Safeguarding Officer WKF) mit inhaltlichen Darstellungen zur Problematik >KampfrichterInnen im Kontext der „Prävention (sexualisierter) Gewalt im Sport“<.

Nach einem kurzen Abriss zur Historie zu „Prävention (sexualisierter) Gewalt im Sport“ lenkte Köhler den Focus auf gesetzliche Bestimmungen und stellte heraus, welche Rolle Kampfrichter in der Thematik einnehmen. Fallkonstellationen wurde besprochen, genauso wie Interventionsprocedere im worst case. Vico Köhler hatte dabei alle Antworten auf die vielen Fragen der Kampfrichterinne und Kampfrichter.

Mit dem Ziel, auch den TKV vollumfänglich bei der „Prävention von und Intervention bei sexualisierter Belästigung und Gewalt“ inhaltlich und strukturell adäquat aufzustellen, stärkte Köhler den TKV nun wieder ein Stück mehr im Breiten- und Spitzensport. Ein deutliches Zeichen der Verantwortungsübernahme für diese wichtige gesamtgesellschaftliche Aufgabe des Schutzes war dabei die Implementierung der Selbstverpflichtungserklärung für die Kampfrichter.