Prüfung

Allgemeines | Prüfung | Aufgaben der Referenten

Information für die Prüfer

Die alten Prüferstempel können ausgetauscht werden. Wer aber einen neuen Stempel haben möchte, kann diese in der Geschäftststelle schriftlich (per Email) bestellen und die Gebühr von 30,- Euro an den TKV überweisen.

Prüferstempel - Neu

Neuer Prüferstempel

Prüferstempel - Alt

Alter Prüferstempel

Downloads

Landesprüferliste 2020
Datenschutzerklärung der Prüfer (jährlich)
Kyu Prüfungsliste
Richtlinie der Stilrichtungs- und Prüfungskommission (31.1.2015)
Beisitzungsformular
Dan-Antrag DKV bis 5.Dan
Kriterien zur Zulassung zu DAN-Prüfungen ab 6. DAN und A-Prüfer Lizenzen
Verfahrungsordnung des DKV
Prüfungsordnung (Shotokan) Stand 1.1.2020 (überarbeitet TKV)
Prüfungsordnung (Shotokan) Stand 1.1.2020
Prüfungsordnung (Wado-Ryu) Stand 1.1.2009
Prüfungsordnung (Goju-Ryu)
Prüfungsordnung (Stiloffenes Karate)
Prüfungsordnung (Koshinkan)

Erlangung einer Prüferlizenz

Wer eine Prüferlizenz vom TKV e.V. erhalten will, muss einen schriftlichen Antrag an den Prüfungsreferenten des TKV e.V. stellen und folgende Voraussetzungen nachweisen:

  • bestehende Mitgliedschaft im DKV e.V. (gültige Jahressichtmarke)
  • 1. DAN (für C-Lizenz) bzw. 2. DAN (für B-Lizenz) in der Stilrichtung, für die diese Lizenz beantragt wird
  • gültige DSOB-Trainer-C-Lizenz Karate oder höher
  • zwei Beisitzungen bei einem Prüfer mit einer höheren Prüferlizenz, als sie der Bewerber anstrebt
  • Zustimmung des Vorsitzenden des Heimatvereins des Bewerbers
  • Einzahlung von Euro 50,00 auf das TKV-Verbandskonto unter dem Stichwort „Prüferlizenz“. (50€ = 30€ Lizenzgebühr + 20€ Kaution für Prüferstempel)

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, erhält der Bewerber zur jährlichen Prüferversammlung vom Prüfungsreferenten seine Prüferlizenz durch Eintragung in seinen DKV-Pass bestätigt und seinen Prüferstempel. Außerdem führt der Prüfungsreferent mit den neu ernannten Prüfern eine Einweisung zur Organisation des Prüfungswesens durch.
Hinweise:

  • Die Erteilung einer Prüferlizenz ist eine Kann-Bestimmung und wird durch die Stilrichtungs- und Prüfungskommission des TKV e.V. entschieden.
  • Der Heimatverein des Bewerbers muss mindestens 10 seiner Mitglieder in der Stilrichtung gemeldet haben, für die eine Prüferlizenz beantragt wird.
  • Der Prüferstempel bleibt Eigentum des TKV e.V. und ist nach Beendigung der Lizenzgültigkeit innerhalb von 8 Wochen an die TKV-Geschäftsstelle gegen Rückerstattung der Kaution zurückzugeben.

Erhaltung einer Prüferlizenz

Um eine hohe Qualität im Prüfungswesen zu gewährleisten, haben lizensierte TKV-Prüfer innerhalb von 4 Jahren einmal an einer Prüferschulung der Stilrichtungs- und Prüfungskommission des TKV e.V. teilzunehmen. Zu dieser Prüferschulung muss der Prüfer seinen DKV-Pass mit gültiger Jahressichtmarke des laufenden Jahres und der letzten drei Jahre sowie eine gültige DOSB Trainer-C- Lizenz oder höher vorweisen.

Entziehung einer Prüferlizenz

Eine erteile TKV-Prüferlizenz kann entzogen werden, wenn der Prüfer:

  • kein Mitglied mehr im DKV e.V. bzw. einem Verein im TKV e.V. ist.
  • keine gültige DOSB-Trainer-C-Lizenz oder höher nachweisen kann.
  • nicht innerhalb von 4 Jahren an einer TKV-Prüferschulung teilgenommen hat.
  • seine Pflichten als Prüfer grob vernachlässigt hat.
  • das Ansehen des TKV e.V. geschädigt hat.

Wurde eine TKV-Prüferlizenz entzogen, wird damit gleichzeitig eine 2jährige Prüferlizenzsperre für den ehemaligen Prüfer wirksam, bevor er wiederum eine TKV-Prüferlizenz beantragen darf.
Der Prüfer ist durch den Prüfungsreferenten unverzüglich über den Lizenzentzug zu informieren.
Versäumt der ehemalige Prüfer die fristgemäße Rücksendung des Prüferstempels innerhalb von 8 Wochen nach Beendigung der Lizenzgültigkeit oder nimmt er nach Beendigung der Lizenzgültigkeit noch Prüfungen ab, verliert er sein Recht auf eine erneute Beantragung einer TKV-Prüferlizenz nach Ablauf der Sperrfrist.